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RBZ Technik Kiel
Geschwister-Scholl-Straße 9
24143 Kiel
Hinweise zur Datenverarbeitung im Rahmen der Nutzung des
Lernmanagementsystems (LMS) „Moodle“
und
Informationen zum Datenschutz gemäß Artikel 13 der Verordnung
(EU) 2016/679 (EU-DSGVO)
Verantwortliche Stelle – behördlicher Datenschutzbeauftragter
Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten im Rahmen der Nutzung der Schul-
Instanz des LMS ist folgende Stelle:
RBZ Technik Kiel
Geschwister-Scholl-Straße 9
24143 Kiel
Den Datenschutzbeauftragen für die öffentlichen Schulen erreichen Sie unter:
DatenschutzbeauftragterSchule@bimi.landsh.de, Telefon: 0431/ 988-2452
Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Die Daten werden zum Zweck (Art. 30 Abs. 1 S. 2 lit b DSGVO) der Bereitstellung
und Nutzung eines Lernmanagementsystems (LMS) zum Zugriff auf
Unterrichtsmedien, Bereitstellung von Selbstlernaufgaben, Unterrichtsunterstützung
usw. verarbeitet.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch die
Schule sind §§ 30, 4, SchulG sowie § 4 der Landesverordnung über die Verarbeitung
personenbezogener Daten an öffentlichen Schulen (SchulDSVO) i. v. m. Art. 6 Abs.
1 Buchst. e DSGVO. Gemäß § 4 SchulDSVO können Schulen die Daten der
betroffenen Personen für die Verwaltungs- und im Rahmen ihrer pädagogisch-
didaktischen Tätigkeit verarbeiten. Die Verarbeitung im Rahmen der
Auftragsverarbeitung ist nach Maßgabe des § 12 SchulDSVO zulässig.
Die Verarbeitung von Daten über den integrierten Videokonferenzdienst erfolgt auf
Basis einer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Eine Nichteinwilligung darf nicht
zu einer Benachteiligung der betroffenen Person führen.
Schutz vor unbefugtem Zugriff
Jedes Benutzerkonto des LMS ist gemäß den Vorgaben der Nutzungsordnung durch
ein Passwort gegen Missbrauch – wie beispielsweise die Einsichtnahme und
Nutzung durch unbefugte Dritte – geschützt. Eine Weitergabe des Passworts ist
unzulässig.
Konten mit Administrationsrechten werden zusätzlich durch einen zweiten Faktor
geschützt. Administrationsrechte dürfen keinesfalls dazu verwendet werden, sich
ohne Erfordernis Zugang zu persönlichen Konten bzw. persönlichen Daten zu
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verschaffen (siehe „Protokollierung“ – gesetzlich geregeltes Vorgehen im Fall von
Verstößen).
Datenverarbeitung (personen- und nutzungsbezogene Daten)
Für die pädagogisch-didaktische Nutzung des LMS dürfen zu Verwaltungszwecken
ausschließlich Name, E-Mail-Adresse und die Zugehörigkeit zu einer bestimmten
Klasse oder Lerngruppe sind die personenbezogenen Daten der Schülerin bzw. des
Schülers verarbeitet werden (siehe § 11 Abs. 4 SchulDSVO).
Im Rahmen der pädagogisch-didaktischen Nutzung erfolgt zusätzlich die
Verarbeitung von nutzungsbezogenen Daten wie bspw. hochgeladene Dokumente in
Kursen, Textbeiträge in Chats, Nachrichten und Kalendern, Teilnahme an
Videokonferenzen sowie Aktivitäten im System (siehe „Protokollierung“).
Empfänger der Daten
Intern Zugriffsberechtigte:
Schülerinnen und Schüler (SuS) auf eigene Daten
SuS auf Kommunikationsdaten mit anderen SuS/ Lehrkräften
Lehrkräfte (LK) auf eigene Daten
LK auf Daten der unterrichteten SuS
Schulleitung/ Administration auf alle Benutzerdaten
SuS auf Namen der SuS der eigenen Lerngruppe
LK auf Namen der unterrichteten SuS, LK der eigenen Schule und LK aus
Arbeitsgruppen
Videokonferenz-Gäste (Eltern, Mitarbeitende der Schule) auf die
entsprechend temporär entstehenden Kommunikationsdaten
Extern Zugriffsberechtigte:
oncampus GmbH und dessen Unterauftragsverarbeiter (insbesondere
Moodle) im Rahmen der Auftragsverarbeitung zur technischen Bereitstellung
und zum Betrieb der Lernplattform
Kommunikationsdaten
Das LMS wird allein für den Austausch von Informationen im schulischen
Zusammenhang bereitgestellt. Die Schule ist damit kein Anbieter von
Telekommunikation im Sinne von § 3 Nr. 1 Telekommunikationsgesetz. Ein
Rechtsanspruch der Nutzenden auf den Schutz der Kommunikationsdaten im Netz
besteht gegenüber der Schule somit grundsätzlich nicht. Die Schule ist berechtigt, im
Falle von konkreten Verdachtsmomenten von missbräuchlicher oder strafrechtlich
relevanter Nutzung des Systems – und ausschließlich in diesem Falle – die Inhalte
von Nachrichten zur Kenntnis zu nehmen. Die betroffenen Nutzenden werden
hierüber unverzüglich informiert.
Protokollierung
Im Rahmen der Nutzung des LMS werden Logins bzw. Zugriffe durch Nutzende (mit
Datum und Uhrzeit der letzten Anmeldung) automatisiert protokolliert.
Diese Protokolle dienen der Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebs und
Nutzung des Systems. Zur Gefahrenabwehr werden diese Zugriffsprotokolle
gespeichert und nach maximal sechs Monaten automatisiert gelöscht.
Im Fall des Verdachts der unzulässigen Nutzung des LMS, insbesondere im Fall des
Verdachts auf Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten hat die Schulleitung an erster
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Stelle zu prüfen, ob die Strafverfolgungsbehörden einzuschalten sind. Die
Schulleitung entscheidet im jeweiligen Einzelfall zudem – ggf. in Absprache mit den
Strafverfolgungsbehörden -, ob und welche Maßnahmen zur Aufklärung des
Vorgangs ergriffen werden (wie bspw. Auswertung der System-Protokolldaten,
Auswertung der im Zusammenhang mit der Internetnutzung entstandenen
Protokolldaten).
Sollten die Protokolldaten im Verdachtsfall und zum Nachweis unzulässiger
Aktivitäten (bspw. Mobbing) an der Schule ausgewertet werden, ist die Schulleitung
für eine ordnungsgemäße Einsicht und Auswertung mindestens nach dem Vier-
Augen-Prinzip verantwortlich.
Speicherdauer und Löschfristen
Nutzende haben die Möglichkeit, jederzeit selbst Dokumente aus der persönlichen
Dateiablage zu löschen. Eigene Dokumente, die zur Nutzung im LMS erhalten
bleiben sollen, sind aufgrund der zentralen Speicherung über die Dateiablage der
Schule verfügbar.
Ein Benutzerkonto – inklusive aller zugehöriger Daten und Dateien – wird am Ende
der Schul- oder Dienstzeit bzw. bei Wegzug aus dem Bundesland Schleswig-
Holstein, spätestens aber nach einem Jahr Inaktivität des Benutzerkontos gelöscht.
Die Nutzenden haben vor der Löschung selbst dafür Sorge zu tragen, eigenständig
eingestellte Daten und Dateien aus der persönlichen Dateiablage durch Download
für eine mögliche weitere Nutzung zu sichern (Backup).
Darüber hinaus gelten die in der Landesverordnung über die Verarbeitung
personenbezogener Daten an öffentlichen Schulen (Schul-Datenschutzverordnung –
SchulDSVO) in den §§ 10,15 festgelegten Löschfristen. Alle anderen
personenbezogenen Daten werden unverzüglich gelöscht, sofern sie für die Zwecke,
für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet werden, nicht mehr
erforderlich sind (§ 10 Abs. 1 Satz 6). Das Löschkonzept der Schule legt die
Verantwortlichkeiten und die Löschfristen im System fest.
Hinsichtlich der im Auftrag verarbeiteten Daten gilt die im
Auftragsverarbeitungsvertrag festgelegte Löschung: Die Daten beim Auftragnehmer
werden nach Artikel 28 Abs. 3 Buchstabe e spätestens mit Beendigung der
Auftragsverarbeitung gelöscht. Sicherungsdateien können noch bis zu 6 Monate über
das Vertragsende hinaus Daten enthalten.
Die Speicherung bzw. Löschung folgender personenbezogene Daten basiert zudem
auf folgenden Regelungen:
Log-Dateien (sogenannte Protokolle; vom Server protokolliert, z.B. IP-
Adresse, Betriebssystem und Browser des Rechners, Art der Zugriffe) sind
erforderlich für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft und Sicherheit, wie
bspw. auch für das frühzeitige Erkennen von möglichen Angriffen auf das
System. Darüber hinaus werden Teile dieser Daten verwendet, um
Darstellung und Funktionen des LMS korrekt an die Endgeräte der Nutzenden
auszuliefern.
Alternativ: Darüber hinaus werden Teile dieser Daten verwendet, um
Darstellung und Funktionen des LMS korrekt an die Endgeräte der Nutzenden
auszuliefern.
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Die Verarbeitung nutzungsbezogener Daten (Pädagogische Prozessdaten;
schülerbezogene Ergebnisse von Tests, bearbeitete Aufgaben usw.) sind für
die Erfüllung des Zwecks der unterrichtlichen Nutzung des Lernmanagements
erforderlich. Die Daten dieser Kategorie werden seitens der Schule in der
Regel am Ende eines jeden Schuljahres gelöscht. In begründeten
Ausnahmefällen ist das Ausweiten der Löschfrist zur
schuljahresübergreifenden Verwendung von Dateien möglich. Darüber
entscheidet letztendlich die Schulleitung und weist die zuständige Schul-
Administration entsprechend an. Ausnahmefälle sind dementsprechend
frühzeitig bei der Schulleitung zu melden.
Die Verarbeitung (insbesondere Speicherung) von Klassenbuch- oder
Notizbuchaufzeichnungen (§ 13 SchulDSVO) ist unzulässig.
Betroffenenrechte
Zu der Verarbeitung der Daten besteht bei Vorliegen der erforderlichen
Voraussetzungen jeweils das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung,
Einschränkung der Verarbeitung und ggf. auf Datenübertragbarkeit gemäß den
Artikeln 15 bis 18 und 20 der Verordnung (EU) 2016/679 (EU-DSGVO). Außerdem
hat eine betroffene Person nach Artikel 22 das Recht, aus Gründen, die sich aus
ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung sie betreffender
personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 lit e erfolgt,
Widerspruch einzulegen.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden
personenbezogenen Daten rechtswidrig ist, besteht das Recht auf Beschwerde bei
der Landesbeauftragten für Datenschutz Schleswig-Holstein, Holstenstraße 98,
24103 Kiel, E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de, Tel.: 0431 988 1200.
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